Im Falle einer Flugbuchung über uns benötigen wir folgende Angaben von Ihnen für einen schnellen und reibungslosen Ablauf:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") enthalten die zwischen Ihnen und uns, dem Reiseveranstalter und - Vermittler Afrikascout, Sabine Kastner, Stadtlanggasse 7, 72108 Rottenburg, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle zwischen Ihnen („Kunde“) und uns („Reiseveranstalter“) geschlossenen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritten finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Abschluss des Reisevertrages
(1)
Die Präsentation unserer Waren auf unserer Homepage www.afrikascout.de, in unseren Katalogen oder sonstigen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Buchung an uns ein bindendes Angebot ab.
(2)
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer ausdrücklichen gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die innerhalb von 7 Werktagen per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgt. Mit der Buchung der Reiseanmeldung), die auf dem Postweg oder Online vorgenommen werden kann, bietet der Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält mit Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter speichert den Vertragstext; dieser ist für den Kunden nicht einsehbar.
1.1
Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, für diesen Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.2
Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.3
Für Buchungen (z. B. Flüge, Anschlussprogramme), die der Kunde in Eigenregie außerhalb der vereinbarten Leistungen vornimmt, übernimmt Afrikascout keine Haftung, sollten diese negative Einflüsse auf die gebuchte Reise haben (z. B. Flugverspätungen).
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 25 % des vollständigen Reisepreises. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird der Reiseveranstalter von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
2.1
Zahlungen von Flügen deren Buchung wir für Sie abwickeln
Der Reiseveranstalter bietet Ihnen die Buchung von passenden Flügen zu Ihrer Reise in Zusammenarbeit mit dem Reisebüro Neckar-Enz aus Besigheim an. In diesem Fall kommt ein Vertrag unmittelbar mit dem dritten Reisebüro zustande, sofern Sie uns beauftragt haben, einen entsprechenden Flug für Sie zu buchen. Ihr Flugticket erhalten Sie ausgestellt vom Reisebüro Neckar-Enz, via Email über die Firma Afrikascout.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Tour auf den Internet-Seite www.afrikascout.de.
4. Leistung- und Preisänderungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Saisonpreisänderungen von gebuchten Unterkünften oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es entstehen folgende Rücktrittsgebühren:
* Bis 61 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
* Von 60 bis 46 Tagen vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
* Von 45 und 30 Tagen vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
* Von 29 bis 8 Tagen vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
* Von 7 bis 0 Tagen vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises
* Nach Antritt der Reise verfallen bei einem Reiseabbruch 100% des gezahlten Reisepreises.
* Bei Flugbuchungen gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaften.
WICHTIG FÜR DEN REISERÜCKTRITT:
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, welche auch inklusive einer Reiseabbruchsversicherung direkt beim Reiseveranstalter Afrikascout auf dessen Internetseite www.africascout.de buchbar ist! mehr hier
6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die aus dem verspätenden Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereitenden beispielsweise Trekking-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt der Reiseveranstalter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von dem Reiseveranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen ist jedoch empfehlenswert und für einige Touren erforderlich.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Bis vier Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat dem Kunden mindestens vier Wochen vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisebeginn geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
2. Wenn der Kunde die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von dem Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf, etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die der Reiseveranstalter von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurde. Bei der Kündigung wird der Reiseveranstalter durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
8. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung des Reiseveranstalters nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die der Reiseveranstalter verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde vor Ort (während der Reise) die schriftliche Rüge des Mangels schuldhaft, ist der Reiseveranstalter von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Reiseveranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde den Reiseveranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
9. Anmeldung von Widersprüchen/Verjährung
Will der Kunde den Reiseveranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat der diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
10. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies sind – außer von dem Reiseveranstalter selbst organisierte Reisen, welche als solche auf der Homepage ausdrücklich gekennzeichnet sind – alle zur Vermittlung angebotenen Rundreisen und Safaris in Afrika, weitere Ausflüge vor Ort, Flüge sowie Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von dem Reiseveranstalter sind. Der Reiseveranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung mehr
11. Wichtiger Hinweis: Besondere Outdoor-Risiken
Bei sämtlichen Trekking-Touren, Expeditionen und Safaris ist zu beachten, dass gerade im Outdoorbereich ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. (bei Kilimanjaro Besteigungen Höhenkrankheit, Infektionen, wilde Tiere, etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass in der Natur vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken für die geplante Reise auseinanderzusetzen.
12. Film- und Fotorechte
Afrikascout Kunden können während ihrer Reisen und Safaris vom Reiseleiter bzw. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters fotografiert und gefilmt werden. Das erstellte Bild und/oder Filmmaterial kann ohne Benachrichtigung des Kunden und ohne Bezahlung für Werbezwecke oder Broschüren verwendet werden.
13. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Die Kunden sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten (Reisepass Gültigkeit / Visa) geltenden Formalitäten und Fristen, sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten zu informieren. Eine Information seitens des Reiseveranstalters erfolgt ausdrücklich nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich!
Stand: 01. Februar 2012
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